Besuchsregeln in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Ohne einen negativen PoC-Test darf unsere Einrichtung ab sofort nicht mehr betreten werden.
Sollten Sie bereits ein negatives Testergebnis vorliegen haben, welches bei Besuch nicht älter als 48 Stunden alt ist, muss dieses bei Beitreten der Einrichtung vorgelegt werden.
Falls Sie kein negatives Testergebnis vorweisen können, können Sie sich bei uns in der Einrichtung nach telefonischer Anmeldung testen lassen.
Eine Voranmeldung ist zwingend notwendig, damit Warteschlangen vermieden werden.
(Auszug aus der Allgemeinverfügungen des Landes NRW)